Neuenburg am Rhein (bis 1975 Neuenburg) ist eine Kleinstadt im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald in Baden-Württemberg (Deutschland).
Bundesland
Regierungsbezirk
Freiburg
Landkreis
Breisgau-Hochschwarzwald
Einwohner
12.314 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
79395
Vorwahlen
07631, 07634, 07635
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Neuenburg am Rhein
Rathausplatz 1
79395 Neuenburg am Rhein
2. Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald
Kaiserstraße 32
79102 Freiburg im Breisgau
3. Bürgeramt Neuenburg am Rhein
Rathausplatz 1
79395 Neuenburg am Rhein
Gemeinde Neuenburg am Rhein – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der neue Bebauungsplan „Am Münsterplatz“ überlagert teilweise die bestehenden Bebauungspläne „Kronenrain“ und „Ortsmitte II“. Im Regionalplan sollen Vorrangflächen für Wind- und Solarenergie ausgewiesen werden, wofür die Stadt Stellungnahmen abgeben soll. Der Bund hat vorgegeben, zwei Prozent der Flächen landesweit für Windkraftanlagen und Freiflächen-Photovoltaikanlagen zu identifizieren und als Vorranggebiete auszuweisen.
FAQ
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.